Formaldehyd in Gebäuden: Neue Grenzwerte ab 2026 und was sie bedeuten


20. Januar 2026

Formaldehyd in Bauprodukten und Raumluft – Status quo, EU-Recht und Neuerungen ab 2026

Was ist Formaldehyd? Chemische Eigenschaften, Nutzung und Vorkommen

Formaldehyd (chemisch: HCHO) ist ein farbloses, hochreaktives Gas mit stechendem Geruch. Als Bestandteil der VOC (flüchtige organische Verbindungen) ist es seit Jahrzehnten ein zentrales Bindemittel in Bauprodukten, insbesondere in:


  • Spanplatten, OSB, MDF, Tischlerplatten
  • Laminat- und Parkettböden
  • Möbeln mit formaldehydhaltigen Leimen
  • Dämmstoffen wie UF-Schaum
  • Dekorfolien und Klebstoffen



Auch in Fertighäusern älterer Baujahre findet man häufig formaldehydhaltige Holzwerkstoffe. Zusätzlich können Farben, Tabakrauch, Textilien oder Reinigungsmittel zur Raumluftbelastung beitragen.

Gesundheitliche Risiken durch Formaldehyd

Formaldehyd gilt als krebserregend (Kategorie 1B) und erbgutschädigend (Kategorie 2). Es wirkt reizend auf Augen, Haut und Atemwege. Bereits geringe Konzentrationen in Innenräumen können Symptome wie:


  • Kopfschmerzen,
  • Reizhusten,
  • Augenbrennen
  • oder allergische Reaktionen



verursachen. Bei chronischer Exposition über Jahre können schwerwiegende gesundheitliche Folgen entstehen – ein Risiko, das insbesondere in kontaminierten Altbauten oder schadstoffbelasteten Fertighäusern besteht.

Die WHO empfiehlt daher strikte Vorsorgewerte. In Deutschland gilt seit Jahren ein Raumluft-Richtwert von 0,1 mg/m³ (AIR-Richtwert), auch bei Mietwohnungen, Schulen oder Arztpraxen.

Rechtslage bis 2026: Kein einheitlicher EU-Grenzwert

EU-Niveau (bis 5.8.2026)

Zwar galt bisher die sogenannte Emissionsklasse E1 (unter 0,124 mg/m³), jedoch war dieser Grenzwert lediglich normativ verankert (EN 717-1), nicht aber EU-weit rechtlich verbindlich.

Deutschland: Chemikalien-Verbotsverordnung

Bereits heute gelten nationale Vorgaben: Holzwerkstoffe dürfen 0,1 ml/m³ (≈ 0,124 mg/m³) nicht überschreiten. Dieser Wert wurde z. B. im Mietrecht oder bei Immobiliengutachten als Maßstab genutzt.

Ab 6. August 2026: Neue verbindliche EU-Grenzwerte für Bauprodukte

Mit der Verordnung (EU) 2023/1464 führt die EU erstmals rechtsverbindliche Emissionsgrenzwerte für Formaldehyd ein:

Die Halbierung der Grenzwerte ist ein Paradigmenwechsel – und betrifft alle Hersteller, Händler und Bauherren. Schadstoffarme oder emissionsfreie Materialien werden künftig der neue Standard sein.

Was bedeutet das für die Praxis?

Deutschland: Chemikalien-Verbotsverordnung

✔ Nur Produkte mit nachgewiesener REACH-Konformität wählen
✔ Auf Emissionsprüfungen und Produktdatenblätter achten
✔ Formaldehydfreie oder emissionsarme Materialien bevorzugen

Für Neubau, Sanierung und Produktauswahl

Obwohl es keine Pflicht zur sofortigen Sanierung gibt, entstehen indirekt neue Anforderungen – etwa bei Vermietung, Verkauf oder Modernisierung von Wohnungen:


  • Raumluftmessungen können weiterhin nach deutschem AIR-Richtwert (0,1 mg/m³) erfolgen.
  • Liegen Emissionen darüber, obwohl das Produkt nicht mehr zulässig ist, kann dies rechtlich relevant sein (Mangel, Mietminderung, gesundheitliche Gefährdung).
  • Besonders kritisch: belastete Holzwerkstoffe in älteren Fertighäusern oder Altbauwohnungen.

Kein Sanierungszwang – aber steigender Druck

Zwar müssen Altbauten nicht pauschal auf < 0,062 mg/m³ saniert werden, aber:


  • Bei Renovierungen gelten automatisch die neuen EU-Grenzwerte für neue Produkte.
  • Gesundheitsbewusstsein bei Käufern und Mietern steigt.
  • Behörden und Gerichte könnten künftig strengere Anforderungen an Wohn- und Arbeitsräume stellen.



Das führt langfristig zu einem schleichenden Rückzug emissionsreicher Produkte – und macht eine gute baubiologische Prüfung vor Immobilienkauf oder Vermietung sinnvoll.

Einordnung für die Immobilien- und Baupraxis

Diese EU-Regelung ist kein Detailthema, sondern ein Eingriff in die gesamte Bauproduktlandschaft. Für Eigentümer, Investoren, Käufer und Immobilienverwalter ergeben sich daraus klare Handlungsempfehlungen:


  • Raumluftqualität prüfen lassen – vor allem bei Altbestand
  • Emissionsquellen identifizieren (z. B. alte Möbel, Holzplatten)
  • Im Zweifel: Rücksprache mit Sachverständigen oder baubiologisch versierten Fachanwälten

Fazit

Formaldehyd ist ein zentraler, aber oft übersehener Schadstoff in vielen Bauprodukten und Altbauten. Die neuen Grenzwerte sind nicht nur ein regulatorisches Signal, sondern ein wichtiger Baustein für bessere Raumluftqualität – und damit für gesünderes Wohnen und Arbeiten.



Immobilieneigentümer, Vermieter und Bauherren sollten sich frühzeitig mit den Folgen der Verordnung (EU) 2023/1464 auseinandersetzen, um unnötige Risiken und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Wenn Sie den Verdacht auf Chloranisole oder andere Schadstoffe in Ihrer Immobilie haben, unterstütze ich Sie bei der rechtlichen Bewertung und Zusammenarbeit mit Sachverständigen - für Klarheit, Sicherheit und Werterhalt.


*Dieser Beitrag enthält KI-unterstützte Inhalte.*

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