Komischer Geruch im Altbau: Welche Schadstoffe dahinterstecken, wie sie Gesundheit und Immobilienwert gefährden und welche Rechte Mieter und Eigentümer jetzt haben

Warum auffällige Gerüche im Altbau kein bloßes Ärgernis sind
Wenn der Geruch zur Warnung wird - was unangenehme Innenraumluft über Schadstoffe in Immobilien verrät.
Gerüche sind Warnzeichen und sie sollten ernst genommen werden. Auffällige, unangenehme oder persistente Gerüche in Altbauten oder sanierten Immobilien weisen häufig auf eine Belastung der Innenraumluft durch Schadstoffe hin. Was für die Nase störend ist, kann für die Gesundheit ernstzunehmend oder sogar toxisch sein.
Insbesondere in Altbauten aus den 1970er- und 1980er-Jahren, aber auch in modernisierten oder gewerblich genutzten Objekten, existieren zahlreiche potenzielle Schadstoffquellen. Viele dieser Stoffe entweichen unbemerkt über Jahre hinweg in die Raumluft, z. B. als flüchtige organische Verbindungen (VOCs, SVOCs).
Schadstoffe mit Geruchswirkung & typische Gesundheitsrisiken bei belasteter Innenraumluft
Die folgende Übersicht zeigt beispielhaft häufige geruchsaktive Schadstoffe, ihre Quellen und ihre möglichen gesundheitlichen Auswirkungen:


Viele dieser Substanzen sind geruchsintensiv, andere wiederum nicht wahrnehmbar - was sie nicht minder gefährlich macht. Die Geruchswirkung ist daher oft nur ein Teilindikator für eine komplexe Innenraumproblematik.
Geruchsbelästigung in Immobilien: Ein rechtlich relevanter Mangel
Gerüche in Innenräumen sind nicht nur ein hygienisches oder baubiologisches Problem - sie sind rechtlich relevant. Zahlreiche gesetzliche Regelungen setzen verbindliche Maßstäbe für gesunde Raumluft:
Relevante Rechtsquellen (Auswahl):
- § 3, § 13 Landesbauordnungen (MBO) - Schutz gegen schädliche Einflüsse
- § 906 BGB - Zuführung unwägbarer StoffeT
- §§ 434, 536 ff. BGB - Sachmangel bei Kauf oder Miete
- § 823 BGB - Schutz der Gesundheit
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) - Schutz vor stoffbedingten Risiken
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) - Vorgaben zur Innenraumluftqualität
- Immissionsschutzrecht (BImSchG) - Schutz vor Emissionen
Die Rechtsprechung ist klar:
Geruchsbelastung kann ein Mangel sein, insbesondere wenn sie gesundheitliche Relevanz besitzt. Mieter und Käufer sind rechtlich
nicht verpflichtet, unangenehme oder gesundheitsgefährdende Gerüche hinzunehmen.
Wann Mieter, Käufer oder Nutzer rechtlich handeln sollten
Die Betroffenheit durch belastete Raumluft ist hoch: Bewohner, Mitarbeiter und Nutzer verbringen täglich viele Stunden in den betroffenen Räumen. Entsprechend entsteht Handlungsbedarf, nicht nur bautechnisch, sondern auch rechtlich.
Fazit: Innenraumluft ernst nehmen - rechtlich absichern
Ein komischer oder unangenehmer Geruch ist häufig mehr als nur eine Belästigung. Er kann Hinweis auf Schadstoffe sein, die nicht nur Gesundheit und Lebensqualität, sondern auch Immobilienwert und Rechtsverhältnisse beeinträchtigen.
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Kontakt & rechtliche Ersteinschätzung
Wenn Sie in Ihrer Immobilie auffällige Gerüche wahrnehmen, zögern Sie nicht. Frühzeitige rechtliche Beratung schützt vor Fehlentscheidungen, finanziellen Verlusten und gesundheitlichen Risiken.
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