Altbau mit Risiko: Warum viele Bestandsgebäude unter Schadstoffverdacht stehen

Unsichtbare Schadstoffe in Bestandsgebäuden
Was früher erlaubt war, kann heute gesundheitsgefährdend sein, gerade im Bauwesen zeigt sich, wie sehr sich unser Verständnis von Materialien, Sicherheit und Umweltschutz gewandelt hat. Viele Baumaterialien, die einst als modern galten, sind heute als Schadstoffe erkannt. In Bestandsgebäuden begegnen wir ihnen noch immer, oft unsichtbar, aber mit großer Wirkung.
Ob Fertighaus aus den 1970er Jahren, sanierte Mehrfamilienhäuser oder alte Schul- und Bürogebäude, überall lauert das Risiko von Schadstoffbelastungen. Typisch sind z. B. Chloranisole, die für den berüchtigten muffigen Geruch in Fertighäusern verantwortlich sind. Auch Fälle, in denen Käufer nachträglich feststellen mussten, ein Haus voller Schadstoffe gekauft zu haben, sind keine Seltenheit.
Schadstoffe im Bestand - ein Erbe der Baugeschichte
Die Geschichte des Bauens ist auch eine Geschichte des technischen Fortschritts und seiner Irrtümer. Asbest, teerhaltige Produkte, formaldehydhaltige Holzwerkstoffe, PCB oder Holzschutzmittel wie PCP und Lindan wurden über Jahrzehnte hinweg völlig legal eingesetzt.
Nicht selten galten diese Materialien als „State of the Art“. Entsprechend häufig finden sich diese Schadstoffe in Fertighäusern und Bestandsimmobilien, vor allem wenn sie vor den 1990er Jahren errichtet oder saniert wurden.
Der wissenschaftliche Fortschritt verändert die Bewertung
Die Wissenschaft steht nicht still. Laufend werden neue Erkenntnisse über die gesundheitlichen Wirkungen von Bauprodukten gewonnen. Was gestern noch als unbedenklich galt, wird heute mit anderen Augen gesehen.
Für Eigentümer, Mieter und Nutzer bedeutet das: Viele ältere Gebäude gelten nach aktuellem Stand nicht mehr als bedenkenlos nutzbar, zumindest nicht ohne Analyse oder Sanierung. In der Praxis zeigt sich, dass Sanierungsmöglichkeiten für schadstoffbelastete Immobilien oftmals notwendig sind, um Gebäude weiter als Wohnraum oder Arbeitsstätte nutzen zu dürfen.
Die Kosten einer Sanierung bei schadstoffbelasteten Fertighäusern können erheblich sein. Daher ist es entscheidend, frühzeitig abzuklären, welche Belastungen vorliegen, und ob rechtliche Ansprüche auf Schadensersatz, Minderung oder Rückabwicklung bestehen.
Bestandsgebäude unter Generalverdacht - warum das berechtigt ist
Angesichts der Häufigkeit von Schadstofffunden ist es nicht übertrieben, bestimmte alte Fertighäuser oder Bestandsgebäude unter einen Generalverdacht zu stellen, insbesondere solche, deren Bauzeit in kritische Phasen fällt.
Dies wird nun auch gesetzlich gestützt: Mit der Einführung des § 5a Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits das Baujahr eines Gebäudes ein Indiz für das Vorhandensein von Asbest sein kann. Damit reicht allein das Alter als Auslöser für eine Schadstoffprüfung.
Sachverständige empfehlen daher grundsätzlich eine orientierende Raumluftanalyse oder eine Untersuchung der Baustoffe, wenn ein Gebäude unter Schadstoffverdacht steht. Typische Anzeichen sind etwa muffiger Geruch in Fertighäusern, ausgelöst durch Chloranisole.
Fazit und Handlungsempfehlung
Die Auseinandersetzung mit Schadstoffen in Fertighäusern und Bestandsimmobilien ist kein Ausdruck von Panikmache, sondern eine Notwendigkeit. Gesundheit, Sicherheit und Immobilienwert hängen davon ab.
Der gesetzliche Hinweis auf das Baujahr als Asbest-Indikator ist ein deutliches Signal: Bestandsgebäude verdienen Aufmerksamkeit und oftmals eine grundlegende Sanierung.
Fachlicher Hinweis und Kontaktaufnahme
Wenn Sie als Eigentümer, Mietter oder Nutzer mit Schadstoffen, auffälligen Gerüchen oder einer unklaren Belastungssituation konfrontiert sind, ist es ratsam, frühzeitig fachliche Hilfe einzubeziehen.
Als Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Schadstoffe in Bestandsgebäuden und Fertighäusern unterstütze ich Sie bei der rechtlichen Bewertung, der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und der Klärung von Sanierungspflichten. Eine frühzeitige Beratung spart Kosten, Zeit und oft auch Nerven.
*Dieser Beitrag enthält KI-unterstützte Inhalte.*
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